Anerkennung von Standards und Zertifizierungssystemen

Handschlag

Qualitätssicherungs-systeme in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mit vergleichbarer Zielsetzung und Ausrichtung streben eine Zusammenarbeit und gegenseitige Anerkennung an. Ziel ist, die Umsetzung der Qualitätssicherung auch bei unterschiedlichen Rahmenbedingungen (spezifisch nationale Gesetzgebung, regionale oder produktbezogene Strukturen) auf vergleichbarem Niveau zu betreiben. Ebenso sollen Doppelauditierungen der Wirtschaftsbeteiligten vermieden werden. Zu diesem Zweck hat QS bereits mit verschiedenen System- und Standardgebern in europäischen Nachbarländern Vereinbarungen zur Anerkennung getroffen und fördert aktiv die Zusammenarbeit, u. a. durch die Teilnahme an der European Meat Alliance (EMA), der International Feed Safety Alliance (IFSA) sowie dem International Committee Road Transport (ICRT).


Definition Audit- und Systemanerkennung

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Das Audit eines anderen Standardgebers wird als gleichwertig anerkannt. Für ein Unternehmen, das die Auditanerkennung nutzen möchte, ist zusätzlich zu dem Zertifikat eines anerkannten Standards die Teilnahme am QS-System erforderlich. Dafür schließt das Unternehmen einen Systemvertrag mit QS ab. Die Lieferberechtigung wird über die QS-Datenbank ausgewiesen. Ein zusätzliches QS-Audit ist nicht erforderlich.

Das System eines anderen Standardgebers wird als gleichwertig anerkannt. Ein Unternehmen mit einem Zertifikat eines anerkannten Systems ist zur Lieferung in das QS-System berechtigt. Der Nachweis der Lieferberechtigung erfolgt über die Veröffentlichung der Anerkennung auf der QS-Homepage (siehe QS-System/Internationales).
Wesentliche Voraussetzung für eine Systemanerkennung ist eine mit QS vergleichbare Vorgehensweise des geschlossenen Systems und schließt direkte Verträge zwischen Systemträger und Systemteilnehmer ein.


Ablauf der Audit-/Systemanerkennung

Gemeinsame Feststellung zu folgenden Punkten:

  • Produktbereich/Produktionsstufe,
  • wesentliche Inhalte der jeweiligen Standards/Systeme sowie
  • Klärung, ob eine Audit- oder eine Systemanerkennung erreichbar und sinnvoll ist.

Detaillierter Abgleich von:

  • Allgemeinen Systemanforderungen (inkl. Systemintegrität),
  • Anforderungen an die unabhängige Kontrolle (Zertifizierungsstellen, Labore) und
  • Anforderungen an die Prozesse/Produkte (inkl. Monitoringprogramme).

Grundlage für den Kriterienabgleich bilden z. B. die Key Elements der European Meat Alliance (EMA)

Die Standardgeber unterzeichnen eine gegenseitige Vereinbarung mit Regelungen aller Erfordernisse u. a. bezüglich Ziel, Gegenstand und Grundlage der Vereinbarung, Markennutzung, Gebühren sowie Umsetzung, Implementierung und Laufzeit der Vereinbarung.


Dr. Alois Fenneker

Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Anerkennungsverfahren:

Dr. Alois Fenneker


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