Anwendung clomazonehaltiger Pflanzenschutzmittel wieder möglich

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 11. Januar 2012 das Ruhen der Zulassung für clomazonehaltige Pflanzenschutzmittel aufgehoben. Gleichzeitig jedoch die Anwendungsbestimmungen geändert.
Das Bundesamt reagierte mit dem Ruhen der Zulassung im vergangenen Jahr auf Beschwerden in Mecklenburg-Vorpommern. Dort hatten Anwohner über gesundheitliche Probleme geklagt, nachdem Flächen mit clomazonehaltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden. Eine Beurteilung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) gab jedoch keine Anhaltspunkte auf eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Clomazone.
Eine Besonderheit des Wirkstoffes Clomazone besteht darin, dass die Verfrachtung auf Nachbarflächen nicht nur durch Abdrift bei der Ausbringung erfolgen kann, sondern auch durch Verflüchtigung und Transport über die Gasphase. Da es bei einem Einsatz von Clomazone im Pflanzenschutz zu Blattaufhellungen kommen kann, gelten nun für die Anwendung in Winterraps unter anderem die unten aufgeführten Punkte. Für Zulassungen in anderen Kulturen in Ackerbau und Gemüsebau sind nur die ersten beiden Vorschriften zu beachten:
- Wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20 Grad Celsius vorhergesagt werden, ist eine Anwendung nur zwischen 18 und 9 Uhr erlaubt. Bei vorhergesagten Temperaturen von mehr als 25 Grad Celsius ist die Anwendung untersagt.
- Nach einer Anwendung muss vier Wochen lang kontrolliert werden, ob es im Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche zu Blattaufhellungen kommt. Kommt es zu solchen Aufhellungen, muss der amtliche Pflanzenschutzdienst sofort Meldung erhalten.
- Anwendung mit Geräten der Abdriftminderungsklasse 90 %, mit mindestens 300 l Wasser pro Hektar und höchstens 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit.
- Zu Siedlungsgebieten, zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, zu Flächen des Erwerbsgartenbaus und zu Waldrändern sind 100 m Abstand einzuhalten, zu anderen Flächen 5 m Abstand.
- Ein Anwendungsplan ist zu führen.
- Anwohner sind vor der Anwendung zu benachrichtigen.


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