Die Tätigkeit als Bündler
Bündler organisieren die Teilnahme am QS-System für Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe sowie für Tiertransporteure. Dazu gehören die Stammdatenpflege in der QS-Datenbank, die Organisation der unabhängigen Kontrolle auf den Betrieben und die Umsetzung der Teilnahme an den obligatorischen Monitoringprogrammen.
Bündler kann jede natürliche oder juristische Person werden. Eine Tätigkeit als Bündler kommt zum Beispiel in Frage für Erzeugergemeinschaften und Verbände, regionale Organisationen, Agenturen (Obst und Gemüse), Schlachthöfe, Beratungsdienste oder Lagerungs-, Aufbereitungs- und Vermarktungsbetriebe.
Die Aufgaben und Pflichten des Bündlers sind beschrieben im Leitfaden Bündler Landwirtschaft/Erzeugung.
Weitere Informationen über den Weg der Zulassung zum Bündler finden Sie im Leitfaden Allgemeines Regelwerk.

LF Bündler Landwirtschaft/Erzeugung 01.01.13
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