Die Tätigkeit als Bündler
Bündler kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Voraussetzungen dafür sind im Leitfaden Bündler beziehungsweise im Allgemeinen Regelwerk beschrieben.
Eine Tätigkeit als Bündler kommt zum Beispiel in Frage für Erzeugergemeinschaften und Verbände, regionale Organisationen, Agenturen (Obst und Gemüse), Schlachthöfe, Beratungsdienste oder Lagerungs-, Aufbereitungs- und Vermarktungsbetriebe. Details enthalten die Leitfäden Bündler Landwirtschaft/Erzeugung für die Systemkette Fleisch und für die Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln im Downloadcenter.
Interessenten melden sich auf der QS-Datenbank zur Systemteilnahme an. Die vom Bündler betreuten Betriebe werden registriert und durch eine von ihm beauftragte, zugelassene Zertifizierungsstelle auditiert. Nach der erfolgreichen Kontrolle der Betriebe erhält der Bündler einen QS-Systemvertrag. Die ihm angeschlossenen Betriebe erhalten damit die Lieferberechtigung für das QS-System.

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