Teilnahme

Fahrbare Mahl- und Mischanlagen werden über Zertifizierungsstellen in das QS-System eingebunden. Die Zertifizierungsstellen sind direkter Ansprechpartner für den Betreiber. Sie binden diesen direkt über eine Teilnahmeerklärung in das QS-System ein. Die Zertifizierungsstelle organisiert die Anmeldung und Stammdatenpflege und nimmt die Zertifizierung der fahrbaren Mahl und Mischanlage nach QS-Kriterien vor.

Teilnahmeerklärung

Der Betreiber wendet sich direkt an eine der QS-zugelassenen Zertifizierungsstellen. Dort reicht er eine Erklärung ein, mit der er sich zur Teilnahme am QS-System und zur Qualitätslenkung entsprechend den QS-Kriterien verpflichtet. Die allgemeinen Anforderungen einschließlich des Leitfadens QS-Inspektionen für fahrbare Mahl- und Mischanlagen werden durch die Zertifizierungsstellen kommuniziert.

Anmeldung bei QS durch die Zertifizierungsstelle

Die Zertifizierungsstelle meldet den Dienstleister bei der QS Qualität und Sicherheit GmbH durch Eingabe in die QS Software-Plattform an. Diese Anmeldung führt zur vorläufigen Veröffentlichung des Dienstleisters auf den QS-Internetseiten und somit zur vorläufigen Zulassung.

Zulassung

Wird fristgerecht eine bestandene QS-Inspektion in der Datenbank belegt, bestätigt dies die Zulassung für den Zeitraum der Gültigkeit des Audits. Andernfalls verfällt die Berechtigung, was zur Löschung auf der QS-Homepage führt.