Teilnahme

Alle Mischfuttermittelhersteller, die am QS-System teilnehmen, arbeiten für das gemeinsame Ziel, die Produktionsprozesse der Lebensmittel für den Verbraucher transparent zu machen. Mischfuttermittelhersteller nehmen unmittelbar am QS-System teil. Voraussetzung für die Zulassung im QS-System ist die Anmeldung bzw. Registrierung zur Teilnahme im QS-System sowie der Nachweis der Zertifizierung durch eine QS-zugelassene Zertifizierungsstelle.

Mischfuttermittelhersteller melden ihren Betrieb direkt in der QS Software-Plattform an; die Erstanmeldung erfolgt grundsätzlich online. Unter dem Link "Neuanmeldung" werden die abgefragten Daten der Systemanwärter eingegeben. Für das bevorstehende Audit muss eine Zertifizierungsstelle  ausgewählt werden. Nach erfolgreicher Online-Anmeldung werden die Zugangsdaten zur QS Software-Plattform per E-Mail an den Systempartner verschickt, so dass weitere Standorte oder weitere Produktionsarten, an einem bereits angemeldeten Standort, dem Unternehmen hinzugefügt werden können.

QS-Systemvertrag / Zeichennutzung

Nach Prüfung des durch die Zertifizierungsstelle in die QS Software-Plattform eingegebenen Prüfberichts erhält der zukünftige Systempartner einen Systemvertrag. Erst wenn dieser Vertrag vom Systemparter unterschrieben und von QS gegengezeichnet wurde, erhält der Systempartner die Lieferberechtigung in das QS-System für sein Unternehmen und die jeweils auditierten Standorte. Ab diesem Zeitpunkt ist der Systempartner auch über die "Systempartnersuche" der QS Software-Plattform abrufbar. Zusätzlich beauftragt QS die Zertifikatsausstellung durch die zuständige Zertifizierungsstelle.

Mit dem Abschluss des Systemvertrages ist der Systempartner zur Nutzung des QS-Prüfzeichens berechtigt. Um eine einheitliche Nutzung und damit die Wiedererkennbarkeit des QS-Prüfzeichens zu gewährleisten, darf das QS-Prüfzeichen nur nach Maßgabe des Systemvertrages und des Gestaltungskatalogs genutzt werden.

Im Log-In-Bereich finden Sie den Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen sowie druckfähige Dateien.

Produktkennzeichnung

QS-Produkte müssen eindeutig gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss bei loser Ware produktspezifisch auf dem Lieferschein erfolgen. Bei Sackware muss jeder Sack eindeutig als QS-Ware gekennzeichnet sein. Es dürfen nur Futtermittel als QS-Ware bezeichnet werden, die nach den QS-Anforderungen hergestellt wurden und in den derzeitigen QS-Geltungsbereich fallen.