QS-Produktkennzeichnung

QS-Prüfzeichen

Die Kennzeichnung von Futtermitteln mit dem QS-Prüfzeichen ist gestattet, wenn der Futtermittelhersteller für das erzeugte Futtermittel ebenfalls Systempartner ist und die Futtermittel nach den Kriterien des QS-Systems hergestellt und vermarktet worden sind. Die Nutzung des QS-Prüfzeichens muss nach Maßgabe des Systemvertrags sowie des Zeichennutzungsvertrags und des Gestaltungskatalogs für das QS-Prüfzeichen erfolgen. Die Verwendung des QS-Prüfzeichens zu werblichen Zwecken ersetzt nicht die eindeutige Produktkennzeichnung. QS-anerkannte ausländische Hersteller, Importeure oder Teilnehmer über die QS-Inspektion sind nicht zur Nutzung des QS-Prüfzeichens berechtigt.

Produktkennzeichnung

Die Produkte der Systempartner müssen eindeutig gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss bei loser Ware produktspezifisch als QS-Ware auf dem Lieferschein erfolgen. Bei Sackware muss jeder Sack eindeutig als QS-Ware gekennzeichnet sein. Es dürfen nur Futtermittel als QS-Ware bezeichnet werden, die nach den QS-Anforderungen hergestellt wurden und in den derzeitigen QS-Geltungsbereich fallen.