Teilnahme Handel, Transport, Lagerung und Umschlag
Für Systempartner
Unternehmen, die bereits Systempartner sind, melden in der QS Software-Plattform in den eigenen Standortdaten den Handel, die Produktionsart Transport oder die Lagerung und den Umschlag von QS-Futtermitteln an. Der neue zusätzliche Tätigkeitsbereich wird entweder im nächsten Systemaudit oder im Rahmen einer separaten Kontrolle überprüft.
Für Systemanwärter
Systemanwärter melden das Unternehmen über die QS Software-Plattform, dort über den den Button "Neuanmeldung" zum QS-System an. Das Unternehmen erhält eine Anmeldebestätigung und die Zugangsdaten für die QS Software-Plattform. Als neuer Systempartner muss das Unternehmen erfolgreich auditiert werden. QS-Audits dürfen nur von QS-zugelassenen Zertifizierungsstellen durchgeführt werden. Diese sind unter dem Menüpunkt "Zertifizierungsstellen und Labore" veröffentlicht. Nach vertraglicher Einbindung über QS erfolgt die Zulassung.
Für Importhandel
Importeure ausländischer Einzelfuttermittel können über die QS-Anerkennung eine Lieferberechtigung für QS-fähige Importfuttermittel erhalten. Die QS-Anerkennung ermöglicht Importeuren die schrittweise Heranführung an die Systemteilnahme. Die Anerkennung beinhaltet u. a. die Registrierung in der QS Software-Plattform, Angabe der zertifizierten Standards, Angaben zum Produktsortiment, Angaben zur Herkunft der importierten Einzelfuttermittel sowie die Vorlage eines von QS anerkannten Kontrollplans für die importierten Einzelfuttermittel und ein Nachweis der Umsetzung.
Nähere Informationen zur Anerkennung als QS-Importeur sind den Antragsunterlagen zu entnehmen. QS-anerkannte Importeure werden produktbezogen zugelassen und neben der Veröffentlichung in der QS Software-Plattform, auf einer zusätzlichen Liste veröffentlicht.
Für die Teilnahme am QS-System entrichten die QS-Systempartner eine Systemgebühr. Die Höhe der Systemgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung. Diese kann bei der QS-Geschäftsstelle angefordert werden.


