QS-Audit

Die Grundlage für die Teilnahme der Landwirte, die Ackerbau betreiben, am QS-System ist ein erfolgreich bestandenes Audit durch eine neutrale Zertifizierungsstelle. Jeder Landwirt bestimmt selbst, welche Betriebszweige auditiert werden. Es ist aber auch möglich, den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb zu prüfen.

Die wichtigsten Prüfkriterien für den Ackerbau sind:

  • Ackerschlagdatei
  • Aussaat
  • Düngung
  • Pflanzenschutz
  • Ernte
  • Lagerung von Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln, Ernteprodukte
  • Transport von Ernteprodukten

Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Kontrolle. Je besser ein Betrieb abschneidet, desto länger ist das Intervall bis zum nächsten Audit. Betriebe, bei denen Abweichungen festgestellt werden, müssen Korrekturmaßnahmen einleiten und umsetzen, um die Produktionssituation zu verbessern.

Verstöße gegen die Auflagen des QS-Systems können zu Sanktionen führen. Dabei entscheidet der von den QS-Gesellschaftern ernannte QS-Sanktionsbeirat je nach Schwere des Verstoßes über die entsprechenden Maßnahmen. Diese reichen von Nachaudits und eine erhöhter Prüfhäufigkeit über Abmahnungen bis hin zu Vertragsstrafen und dem Ausschluss vom QS-System.

Die Einhaltung der QS-Kriterien wird im Rahmen der Audits durch zugelassene Zertifizierungsstellen überprüft. Die Zertifizierungsstellen werden vom Bündler beauftragt.

Detaillierte Informationen zu den QS-Audits sind im Leitfaden Zertifizierung, spezielle Anforderungen an die Mischfuttermittelhersteller sowie gegenseitige Audit-Anerkennungen sind in einer Arbeitshilfe zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft zusammengefasst.

Dokumente zum Download

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