Tiertransportunternehmen

Mit der Entwicklung des QS-Leitfadens Tiertransport wurde ein weiteres wichtiges Element in das stufenübergreifende Qualitätssicherungssystem integriert. Am 1. Januar 2009 tritt der Leitfaden Tiertransport in Kraft. Ziel ist der schonende und artgerechte Umgang mit Tieren beim Transport sowie die sichere und eindeutige Übermittlung aller relevanten Daten in Bezug auf Herkunftssicherung und Rückverfolgbarkeit.

Die Sicherheit und das Wohlbefinden der Tiere, besonders im Hinblick auf Zustand und Hygiene der Transportmittel, sowie die Transportfähigkeit der Tiere hat dabei höchste Priorität. Außerdem werden Anforderungen an die Qualifizierung des Personals und eine ordnungsgemäße Dokumentation definiert. Der Leitfaden schließt den Transport durch Landwirte ebenso ein wie den durch Spediteure. Er definiert außerdem die Anforderungen, die sich aus dem Tiertransport für den genossenschafltlichen und den privaten Viehhandel ergeben.

Die Umsetzung und Einhaltung der im Leitfaden enthaltenen Vorgaben sind zunächst fakultativ. Erst zum 1. Januar 2011 werden diese für die Landwirte, die Tiere transportieren und Tiertransportunternehmen im QS-System verpflichtend.

Zu beachten ist:

  • für Landwirte, die eigene Tiere mit eigenen Fahrzeugen weniger als 50 km weit transportieren, sind alle Kriterien in den Leitfäden Landwirtschaft Rinderhaltung, Schweinehaltung und Geflügelmast zusammengefasst.
  • für alle anderen Landwirte, die Tiere transportieren und Tiertransportunternehmen ist der Leitfaden Tiertransport relevant.

Dokumente zum Download

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