Teilnahme

Voraussetzung für die Zulassung zum QS-System ist die Anmeldung bzw. Registrierung sowie der Nachweis der QS-Zertifizierung durch eine von QS zugelassene Zertifizierungsstelle. Der Fleischgroßhändler meldet seinen Betrieb direkt in der QS Software-Plattform an; unter dem Link "Neuanmeldung" erfolgt die Erstanmeldung grundsätzlich online. Für das Erstaudit muss eine Zertifizierungsstelle ausgewählt werden. Unter dem Menüpunkt "Zertifizierungsstellen / Labore" hält QS eine Liste der zugelassenen Zertifizierungsstellen bereit.

QS-Systemvertrag

Nach Prüfung des durch die Zertifizierungsstelle in die QS Software-Plattform eingegebenen Prüfberichts erhält der zukünftige Systempartner einen Systemvertrag. Erst wenn dieser Vertrag vom Systemparter unterschrieben und von QS gegengezeichnet wurde, erhält der Systempartner die Lieferberechtigung in das QS-System für sein Unternehmen und die jeweils auditierten Standorte. Ab diesem Zeitpunkt ist der Systempartner auch über die "Systempartnersuche" der QS Software-Plattform abrufbar. Zusätzlich beauftragt QS die Zertifikatsausstellung durch die zuständige Zertifizierungsstelle.

Zeichennutzung

Mit dem Abschluss eines Systemvertrages ist der Systempartner zur Nutzung des QS-Prüfzeichens berechtigt. Um eine einheitliche Nutzung und damit die Wiedererkennbarkeit des QS-Prüfzeichens zu gewährleisten, darf das QS-Prüfzeichen nur nach Maßgabe des Systemvertrages und des Gestaltungskatalogs genutzt werden.

Im Log-In Bereich finden Sie den Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen sowie druckfähige Dateien.