Teilnahme

Voraussetzung für die Zulassung zum QS-System ist die Anmeldung bzw. Registrierung sowie der Nachweis der Zertifizierung durch eine von QS-zugelassene Zertifizierungsstelle. Schlachthöfe und Zerlegebetriebe melden ihren Betrieb direkt in der QS Software-Plattform an; unter dem Link "Neuanmeldung" erfolgt die Erstanmeldung grundsätzlich online. Für das Erstaudit muss eine Zertifizierungsstelle ausgewählt werden. Unter dem Menüpunkt "Zertifizierungsstellen/ Labore" hält QS eine Liste der zugelassenen Zertifizierungsstellen bereit.

QS Software-Plattform