QS-Audit

In neutralen Audits überprüfen QS-zugelassene Zertifizierungsstellen die Umsetzung und Einhaltung der stufenspezifischen QS-Kriterien. Das Auditergebnis wird über eine Prüfkennziffer (PKZ) dargestellt. Anhand des Auditergebnisses erfolgt die Einstufung des Betriebs in einen QS-Status. Aus der Einstufung des Betriebs wird die Zertifikatslaufzeit, also der Zeitraum bis zum nächsten Audit ermittelt. Bei einem Auditintervall von zwei Jahren kann das Folgeaudit bis zu sechs Monaten vor dem eigentlichen Fälligkeitsdatum durchgeführt werden. Bei einem Auditintervall von einem Jahr oder weniger ist das Folgeaudit zum Fälligkeitsdatum durchzuführen. In begründeten Fällen hat die Zertifizierungsstelle die Möglichkeit, die Laufzeit eines Zertifikats und damit die Lieferberechtigung eines Systempartners im QS-System um bis zu drei Monate zu verlängern.

Verstöße gegen die Auflagen des QS-Systems können bei einem zugelassenen QS-Betrieb zu Sanktionen führen. Dabei entscheidet der von den QS-Gesellschaftern, ernannte QS-Sanktionsbeirat je nach Schwere des Verstoßes über die entsprechenden Maßnahmen. Diese reichen von Nachaudits und eine erhöhte Prüfhäufigkeit, über Abmahnungen, bis hin zu Vertragsstrafen und dem Ausschluss vom QS-System.

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