Teilnahme
Betriebe des Fleischerhandwerks werden über QS-zugelassene Bündler in das QS-System eingebunden. Als Bündler werden Organisationen bezeichnet, die Betriebe im QS-System zusammenfassen und ihnen als Ansprechpartner dienen. Der Bündler wird Systempartner im QS-System. Die Betriebe des Fleischerhandwerks schließen mit dem Bündler eine schriftliche Vereinbarung auf deren Grundlage der Bündler den Betrieb zur Teilnahme am QS-System anmeldet. Der Bündler sorgt für die Durchführung der neutralen Kontrollen auf dem Betrieb und ist u.a. für die QS-Zeichennutzung zuständig.


