Teilnahme
Voraussetzung für die Zulassung zum QS-System ist die Anmeldung bzw. Registrierung sowie der Nachweis der Zertifizierung durch eine von QS-zugelassene Zertifizierungsstelle . Verarbeitungsbetriebe melden ihren Betrieb direkt in der QS Software-Plattform an; unter dem Link "Neuanmeldung" erfolgt die Erstanmeldung grundsätzlich online. Für das Erstaudit muss eine Zertifizierungsstelle ausgewählt werden. Unter dem Menüpunkt "Zertifizierungsstellen/Labore" hält QS eine Liste der zugelassenen Zertifizierungsstellen bereit.
QS-Systemvertrag/Zeichennutzung
Erst wenn der Prüfbericht des Erstaudits in die zentrale QS Software-Plattform eingetragen worden ist und QS vorliegt, erhält der Systemanwärter einen Systemvertrag. Beide Ausfertigungen des Systemvertrages müssen unterschrieben und an QS zurückgeschickt werden. Sobald QS die unterschriebenen Verträge vorliegen, wird das angemeldete Unternehmen in der QS Software-Plattform als Systempartner geführt. QS benachrichtigt die vom Systempartner beauftragte Zertifizierungsstelle, die sodann ein Zertifikat ausstellen wird. Mit dem Abschluss des Systemvertrages ist der Systempartner zur Nutzung des QS-Prüfzeichens berechtigt. Um eine einheitliche Nutzung und damit die Wiedererkennbarkeit des QS-Prüfzeichens zu gewährleisten, darf das QS-Prüfzeichen nur nach Maßgabe des Systemvertrages und des Gestaltungskatalogs genutzt werden.
Im Log-In Bereich finden Sie den Gestaltungskatalog für das QS-Prüfzeichen sowie druckfähige Dateien.


