Sanktionsbeirat
Verstöße gegen die Anforderungen des QS-Systems werden durch den Sanktionsbeirat geahndet. Der Sanktionsbeirat wird als unabhängiges, neutrales Gremium von QS eingesetzt. Unter dem Vorsitz eines Richters beraten ein Rechtsanwalt und mindestens ein unabhängiger Sachverständiger je Produktbereich, ob und gegebenenfalls wie Verstöße geahndet werden sollen. Die vom Sanktionsbeirat verhängten Sanktionen werden von der QS-Geschäftsstelle umgesetzt.
Feststellung von Verstößen
Verstöße gegen die Anforderungen des QS-Systems werden im Rahmen der neutralen System- und Stichprobenkontrollen, der Sonderkontrollen und der Monitoringprogramme durch Zertifizierungsstellen, Labore oder durch QS selbst ermittelt.
Im QS-System als besonders bedeutend angesehene Anforderungen werden in den Checklisten als K.O.-Kriterien geführt. Verstöße gegen die K.O.-Kriterien führen zur Einleitung eines Sanktionsverfahrens. Der Sanktionsbeirat kann Verstöße mit Abmahnungen, mit Geldbußen, mit dem zeitweiligen oder dauerhaften Ausschluss des Systempartners ahnden.
Tabelle Mitglieder Sanktionsbeirat
Detaillierte Informationen zum Sanktionsbeirat und seinen Aufgaben sind den nachfolgenden Dokumenten zu entnehmen.



