Sanktionsverfahren

Verstöße gegen den Systemvertrag oder das Systemhandbuch, können im QS-System  mit empfindlichen Sanktionen geahndet werden. Das QS-System bedient sich hierbei eines klaren Sanktionsverfahrens. Zuständig für die Ahndung der Verstöße ist der Sanktionsbeirat. Der Beirat ist ein unabhängiges Gremium, das sich aus einem Richter, einem Rechtsanwalt und mindestens einem unabhängigen Sachverständigen aus dem jeweiligen Produktbereich zusammensetzt.

Im Sanktionsverfahren können Abmahnungen erteilt, Geldbußen verhängt und der endgültige Ausschluss eines Unternehmens aus dem System angeordnet werden.


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