Teilnahme

Um sich vorab zu informieren, welche Anforderungen für die einzelnen Stufen zu erfüllen sind, finden Sie unter dem Menüpunkt "Downloads" die für die entsprechende Stufe jeweils gültigen Prüfsystematiken, Leitfäden und Checklisten sowie mitgeltende Unterlagen.

Alle Unternehmen aus der Lebens- und Futtermittelwirtschaft, die am QS-System teilnehmen, arbeiten für das gemeinsame Ziel, die Produktionsprozesse der Lebensmittel vom Feld und Stall bis zur Ladentheke für die Verbraucher transparent zu machen. Sie verpflichten sich, die von QS definierten Standards einzuhalten und überwachen zu lassen. Es wird unterschieden zwischen Teilnehmern am QS-System, die vertraglich eingebunden sind (Systempartner) und lieferberechtigten Betrieben ohne Systemvertrag mit QS.

 

Systempartner

Je nach Stufe und strukturellen Gegebenheiten erfolgt die Anmeldung der sogenannten Systemanwärter und die Teilnahme der Betriebe am QS-System wie folgt:

  • Unternehmen der Stufen Futtermittelwirtschaft (Hersteller und Händler von Futtermitteln), Schlachtung/Zerlegung, Verarbeitung (Fleisch), Fruchthandel und Handel einschließlich Großhandel (Fleisch) sowie Lebensmitteleinzelhandel (rechtlich selbständige Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels mit individuellen Lieferbeziehungen) nehmen unmittelbar am QS-System teil.
  • Landwirtschaftliche bzw. gärtnerische Betriebe, Tiertransporteure, Filialbetriebe des Lebensmitteleinzelhandels und die angeschlossenen Märkte sowie Betriebe des Fleischerhandwerks werden über Bündler in das QS-System mittelbar eingebunden.
  • Die Vielzahl unterschiedlicher Einzelfuttermittelhersteller und insbesondere kleinere Hersteller können über Systemkoordinatoren am QS-System teilnehmen. Der Systemkoordinator unterstützt die Betriebe bei der Erfüllung der QS-Kriterien und übernimmt die Verantwortung für die Durchführung der Produktkontrolle beim Einzelfuttermittelhersteller.

Dokumente zum Download

Leitfäden, Checklisten und weitere Downloads finden Sie hier

Nach Anmeldung im QS-System und erfolgreich abgeschlossenem Audit gibt die Zertifizierungsstelle den Prüfbericht in die QS Software-Plattform ein. Im Anschluss erhält der zukünftige Systempartner einen Systemvertrag. Erst wenn dieser Vertrag vom Systempartner unterschrieben und von QS gegengezeichnet wurde, erhält der Systempartner die Lieferberchtigung in das QS-System für sein Unternehmen mit den jeweils auditierten Standorten. 

Wie die Teilnahme der einzelnen Systemanwärter am QS-System konkret aussieht, ist den einzelnen Stufen zu entnehmen.

Für die Teilnahme am QS-System entrichten die QS-Systempartner eine Systemgebühr. Die Höhe der Systemgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung. Diese kann bei der QS-Geschäftsstelle angefordert werden.