Einzelfuttermittel:
Die Kriterien

Die Anforderungen an die Einzelfuttermittelhersteller sind im Leitfaden Futtermittelwirtschaft beziehungsweise im Leitfaden QS-Inspektion für Kleinsterzeuger von Einzelfuttermitteln dokumentiert.
Grundsätzlich gilt hier: Nur Einzelfuttermittelhersteller, deren Produkte sich auf der Positivliste oder auf Listen von QS-anerkannten Standards befinden, dürfen ins QS-System liefern.

Welche Tätigkeiten in der Futtermittelwirtschaft einer Zertifzierungspflicht im QS-System unterliegen, ist der Anlage 10.4 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft zu entnehmen.


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