Der Weg zur QS-Partnerschaft

Für die Hersteller von Einzelfuttermitteln bestehen mehrere Möglichkeiten zur Teilnahme am QS-Prüfsystem:
- Direkte Teilnahme: Nach der Anmeldung wählt der Betrieb eine Zertifizierungsstelle für sein Erstaudit. Verläuft die Prüfung erfolgreich, schließen QS und der Antragsteller einen Systemvertrag. Ab diesem Zeitpunkt ist der neue Systempartner zur Lieferung in die QS-Kette und zur Nutzung des QS-Prüfzeichens berechtigt.
- Teilnahme über Systemkoordinatoren: Vor allem für kleinere Hersteller von Einzelfuttermitteln kommt eine Teilnahme über Systemkoordinatoren in Frage. Der Koordinator unterstützt den Betrieb bei Fragen zur Erfüllung der QS-Kriterien und tritt gegenüber QS als Vertragspartner auf.
- Kleinsterzeuger: Für Kleinsterzeuger von Einzelfuttermitteln ist die QS-Inspektion Mindestvoraussetzung für die Lieferberechtigung in das QS-System. Hersteller mit einer Produktionsmenge von bis zu 1.000 t (Trockenmasse) erzeugtem Einzelfuttermittel pro Jahr erhalten eine Lieferbefähigung, werden jedoch selber nicht Systempartner. Mit der QS-Inspektion bietet QS den Kleinsterzeugern von Einzelfuttermitteln eine fachgerechte Qualitätssicherung. Die Einbindung von Kleinsterzeugern in das QS-System erfolgt über Zertifizierungsstellen. Ihnen obliegen besondere Aufgaben und Pflichten. Sie sind direkter Ansprechpartner für Kleinsterzeuger von Einzelfuttermitteln und binden diese direkt über eine Teilnahmeerklärung in das QS-System ein. Die Zertifizierungsstelle organisiert darüber hinaus die Anmeldung und Stammdatenpflege und nimmt die entsprechende Zertifizierung des Kleinsterzeugers nach QS-Kriterien vor.
Auch bei Systemteilnahme über Systemkoordinatoren oder als Kleinstbetrieb sind die Hersteller zur Auditierung verpflichtet.
QS erkennt verschiedene Zertifikate anderer internationaler Standardgeber an, so zum Beispiel GMP+ International (PDV) oder GMP (Ovocom/Bemefa). Weitere Informationen zur Anerkennung von Fremdzertifikaten finden Sie unter Internationales.
Mehr über internationale Vereinbarungen befindet sich in Anlage 10.5 zum Leitfaden Futtermittel.

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