Voraussetzungen für die Teilnahme

QS-Erzeuger

Die Kriterien zur Lieferung in die QS-geprüfte Warenkette entsprechen den landwirtschaftlichen Arbeitsschritten. Hier eine Auswahl der Kriterien entlang der Produktionsabfolge:

 

  • Bodenbearbeitung: schlagbezogene Aufzeichnungen, Maßnahmen zur Erosionsminderung und zum Bodenschutz
  • Aussaat/Pflanzung: schlagbezogene Aufzeichnungen, für Kartoffeln ist der Einsatz von geprüftem Pflanzgut vorgeschrieben
  • Pflanzenschutz: Rückstandsuntersuchungen, schlagbezogene Aufzeichnungen
  • Düngung: bedarfsabhängige Düngung, Bodenuntersuchungen, schlagbezogene Aufzeichnungen
  • Hygiene: Reinigungspläne, Hygieneschulung der Mitarbeiter, Hygiene-Checklisten für kritische Verfahren und Bereiche im Betrieb
  • Lagerung: Sauberkeit, Qualitätssicherung und Dokumentation
  • Kennzeichnung: eindeutige Kennzeichnung der Ware und der Lieferscheine
  • Eigenkontrolle: die Einhaltung der Kriterien ist ständig zu prüfen und mindestens einmal jährlich anhand einer Checkliste zu dokumentieren

Alle Anforderungen an die Erzeugerstufe sind im Leitfaden Erzeugung - Obst, Gemüse und Kartoffeln detailliert beschrieben und werden regelmäßig von unabhängigen Auditoren überprüft.


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