Der Weg zur
QS-Partnerschaft

Erzeuger von Obst, Gemüse und Kartoffeln können zwischen einem QS-Audit, einem QS-GAP-Audit oder einem von QS anerkannten GlobalG.A.P.- beziehungsweise IKKB Audit wählen.
Unabhängig vom Audit erfolgt die Anmeldung immer über einen QS-Bündler; das sind zum Beispiel Erzeugerorganisationen, Agenturen oder regionale Organisationen.
- Teilnahme über ein QS- oder QS-GAP-Audit
Der Erzeuger gibt gegenüber dem Bündler eine schriftliche Teilnahme- und Vollmachtserklärung ab. Der Bündler vereinbart mit einer zugelassenen Zertifizierungsstelle einen Termin für die unabhängige Kontrolle. Nach Wahl des Erzeugers kann entweder ein QS-Audit oder ein QS-GAP-Audit durchgeführt werden. Wird das Audit erfolgreich abgeschlossen, ist der Betrieb zum QS-System zugelassen.
- Teilnahme über ein QS-anerkanntes Audit
Die Teilnahme am QS-Prüfsystem ist auch über ein gültiges GlobalG.A.P.-Zertifikat (Einzelzertifizierung) möglich. Wie beim QS- oder QS-GAP-Audit erfolgt die Anmeldung ausschließlich über einen Bündler. Wurden das Audit erfolgreich abgeschlossen und die relevanten Daten in die QS-Datenbank eingetragen, ist der Betrieb zum QS-System zugelassen.

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