Inspektion ist
Vorschrift

Für fahrbare Mahl- und Mischanlagen bietet das QS-System die QS-Inspektion an. Betreiber von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen, die für QS-Systempartner Futtermischungen herstellen wollen, müssen ihre Anlagen daher in einer QS-Inspektion prüfen lassen. Erforderlich ist ein kontrollfähiges, firmenspezifisches HACCP-Konzept für den Bereich Futtermittelherstellung. Zudem müssen die Betreiber sicherstellen, dass die rechtlichen Vorgaben und die QS-Kriterien eingehalten werden. Landwirte dürfen im QS-System nur fahrbare Mahl- und Mischanlagen einsetzen, die für QS zugelassen sind.
Der Leitfaden QS-Inspektion für fahrbare Mahl- und Mischanlagen fasst kompakt die Kriterien der Qualitätssicherung zusammen, die bei der QS-Inspektion nachgewiesen werden müssen. Zudem leistet er Hilfestellung bei der Erfüllung der Anforderungen, etwa denen aus der Futtermittelhygieneverordnung (VO (EG) Nr. 183/2005).


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