Der Weg zur
QS-Partnerschaft

Landwirtschaftliche Unternehmen nehmen über Bündler am QS-System teil. Sie wählen aus der Liste der QS-zugelassene Bündler Landwirtschaft einen Bündler aus und schließen mit diesem eine schriftliche Vereinbarung (Teilnahme- und Vollmachtserklärung). Der Bündler unterstützt bei allen Fragen zur Systemteilnahme, organisiert die Anmeldung und Datenpflege und kümmert sich für den Landwirt um die Kontrollen.
Auch Tiertransporteure können sich über einen Bündler im QS-System anmelden, mit dem eine Teilnahme- und Vollmachtserklärung abgeschlossen wird.
Die zugelassenen Bündler sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt.

QS-zugelassene Bündler – Landwirtschaft: Tierproduktion, Tiertransport, Ackerbau 15.05.13
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