Anforderungen an den Handel

Die Kriterien für die Teilnahme der Märkte im Lebensmitteleinzelhandel und im Fleischgroßhandel am QS-System sind für Fleisch und Fleischwaren im Leitfaden Handel – Fleisch und Fleischwaren detailliert beschrieben.
Jeder Markt, der die QS-Anforderungen erfüllt, kann teilnehmen. Wesentliche Kriterien sind unter anderem eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zu den Inhalten von QS, jährliche Hygieneschulungen, Lagertemperaturen, die Rückverfolgbarkeit sowie ggf. Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Fleischgroßhändler verpflichten sich im QS-System zum Aufbau einer professionellen Eigenkontrolle und Dokumentation und zur Rückverfolgbarkeit der Ware. Darüber hinaus garantieren sie die Einhaltung der Kühlkette. Die Gesundheit der Verbraucher darf durch einen Temperaturanstieg der Ware nicht gefährdet werden.

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