Anforderungen an die Fahrbaren Mahl- und Mischanlagen
Analog zum bewährten Verfahren der QS-Inspektion für Kleinsthersteller von Einzelfuttermitteln bietet das QS-System seit dem 1. Januar 2007 die QS-Inspektion für fahrbare Mahl- und Mischanlagen an. Betreiber von fahrbaren Mahl- und Mischanlagen, die für QS-Systempartner Futtermischungen herstellen wollen, müssen ihre Anlagen im Rahmen einer QS-Inspektion prüfen lassen. Erforderlich ist ein kontrollfähiges, firmenspezifisches HACCP-Konzept für den Bereich Futtermittelherstellung. Zudem müssen die Betreiber sicherstellen, dass die rechtlichen Vorgaben und die QS-Kriterien eingehalten werden.
Der Leitfaden "QS-Inspektion für fahrbare Mahl- und Mischanlagen" fasst die relevanten Kriterien der Qualitätssicherung, die im Rahmen der QS-Inspektion nachgewiesen werden müssen, in kompakter Form zusammen. Er leistet Hilfestellung bei der Erfüllung der Anforderungen, etwa denen aus der Futtermittelhygieneverordnung (Verordnung (EG) Nr. 183/2005).
Wichtig in diesem Zusammenhang: Seit dem 1. Juli 2007 dürfen landwirtschaftliche QS-Betriebe nur noch Futtermischungen von QS-zugelassenen fahrbaren Mahl- und Mischanlagen herstellen lassen.
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