QS-Audit
Die Grundlage für die Teilnahme der Rinder-, Schweine-, und Geflügelhalter am QS-System ist ein erfolgreich bestandenes Audit durch eine neutrale Zertifizierungsstelle. Jeder Landwirt bestimmt selbst, welche Betriebszweige auditiert werden. Es ist aber auch möglich, den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb zu prüfen.
Die wichtigsten Prüfkriterien für die Tierproduktion sind:
- Eigenkontrolle
- Tierkennzeichnung
- Futtermittel
- Tierschutzgerechte Haltung
- Tiergesundheit und tierärztliche Bestandsbetreuung
- Reinigungs-und Desinfektionsmaßnahmen
- Teilnahme an Monitoringsprogrammen (Mastschweine/Geflügel)
Tabelle: Auditintervalle in den einzelnen Prüfstufen in Abhängigkeit vom Status1
| Prüfstufe QS-Status | Landwirtschaft/ Erzeugung, Tiertransport- unternehmen | Futtermittel, Bündler Landwirtschaft/ Erzeugung, Schlachtung/ Zerlegung, Verarbeitung, Fleischgroßhandel, LEH (nicht gebündelt), Großhandel Obst und Gemüse | Fleischerhandwerk |
|---|---|---|---|
| I | 3 Jahre | 2 Jahre | 1 Jahr |
| II | 2 Jahre | 1 Jahr | 9 Monate |
| III | 1 Jahr | 6 Monate | 6 Monate |
Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Kontrolle. Je besser ein Betrieb abschneidet, desto länger ist das Intervall bis zum nächsten Audit. Betriebe, bei denen Abweichungen festgestellt werden, müssen Korrekturmaßnahmen einleiten und umsetzen, um die Produktionssituation zu verbessern. Die Einhaltung der QS-Kriterien wird im Rahmen der Audits/neutralen Kontrollen durch zugelassene Zertifizierungsstellen überprüft. Die Zertifizierungsstellen werden vom Bündler beauftragt.
Verstöße gegen die Auflagen des QS-Systems können zu Sanktionen führen. Dabei entscheidet der von den QS-Gesellschaftern ernannte QS-Sanktionsbeirat je nach Schwere des Verstoßes über die entsprechenden Maßnahmen. Diese reichen von Nachaudits und eine erhöhter Prüfhäufigkeit über Abmahnungen bis hin zu Vertragsstrafen und dem Ausschluss vom QS-System.
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