Wie kann ich am QS-System teilnehmen?

Teilnahme über einen Bündler

Der Bündler organisiert die Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe und meldet diese bei QS an. Der Landwirt schließt zu diesem Zweck mit dem Bündler eine schriftliche Vereinbarung zur Teilnahme am QS-System und eine Vollmachterklärung ab. Der Bündler unterstützt den Betriebsleiter bei der Vorbereitung des Audits und gibt Informationen zum QS-System. Ebenso sorgt der Bündler für die neutralen Kontrollen. Das bedeutet: er beauftragt eine von QS-zugelassene Zertifizierungsstelle, auf den Betrieben ein Audit durchzuführen. Beim Auftreten von Abweichungen werden für ein rechtzeitiges Folgeaudit Korrekturmaßnahmen festgelegt. Die festgestellten Abweichungen sind fristgerecht zu beheben. Bei Bedarf vermittelt der Bündler professionelle Beratung. In der Wahl des Bündlers ist jeder Betriebsleiter völlig frei.

Bündler für die Stufe Landwirtschaft Tier und für Tiertransporteure können u.a. sein:

  • Erzeugergemeinschaften, Verbände, Beratungsdienste und  Vermarktungsunternehmen.
  • Bündler für die Stufe Landwirtschaft Ackerbau können u.a. sein:
  • Lagerungs-, Aufbereitungs- und Vermarktungsunternehmen, Erzeugergemeinschaften und Verbände, Beratungsdienste und andere Organisationen, landwirtschaftliche Betriebe und deren Zusammenschlüsse