QS-Audit

Die Grundlage für die Teilnahme der Landwirte, die Ackerbau betreiben, am QS-System ist ein erfolgreich bestandenes Audit durch eine neutrale Zertifizierungsstelle. Jeder Landwirt bestimmt selbst, welche Betriebszweige auditiert werden. Es ist aber auch möglich, den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb zu prüfen.

Die wichtigsten Prüfkriterien für den Ackerbau sind:

  • Ackerschlagdatei
  • Aussaat
  • Düngung
  • Pflanzenschutz
  • Ernte
  • Lagerung von Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln, Ernteprodukte
  • Transport von Ernteprodukten

Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Kontrolle. Je besser ein Betrieb abschneidet, desto länger ist das Intervall bis zum nächsten Audit. Betriebe, bei denen Abweichungen festgestellt werden, müssen Korrekturmaßnahmen einleiten und umsetzen, um die Produktionssituation zu verbessern.

Verstöße gegen die Auflagen des QS-Systems können zu Sanktionen führen. Dabei entscheidet der von den QS-Gesellschaftern ernannte QS-Sanktionsbeirat je nach Schwere des Verstoßes über die entsprechenden Maßnahmen. Diese reichen von Nachaudits und eine erhöhter Prüfhäufigkeit über Abmahnungen bis hin zu Vertragsstrafen und dem Ausschluss vom QS-System.

Die Einhaltung der QS-Kriterien wird im Rahmen der Audits durch zugelassene Zertifizierungsstellen überprüft. Die Zertifizierungsstellen werden vom Bündler beauftragt.

Tabelle: Auditintervalle in den einzelnen Prüfstufen in Abhängigkeit vom Status1

Prüfstufe
QS-Status

Landwirtschaft/ Erzeugung, Tiertransport- unternehmen

Futtermittel, Bündler Landwirtschaft/ Erzeugung, Schlachtung/ Zerlegung, Verarbeitung, Fleischgroßhandel, LEH (nicht gebündelt), Großhandel
Obst und Gemüse

Fleischerhandwerk

I

3 Jahre

2 Jahre

1 Jahr

II

2 Jahre

1 Jahr

9 Monate

III

1 Jahr

6 Monate

6 Monate

1 Davon abweichend können andere Vorgaben gelten, wenn internationale Vereinbarungen geschlossen wurden.

Verstöße gegen die Auflagen des QS-Systems können bei einem zugelassenen QS-Betrieb zu Sanktionen führen. Dabei entscheidet der von den QS-Gesellschaftern, ernannte QS-Sanktionsbeirat je nach Schwere des Verstoßes über die entsprechenden Maßnahmen. Diese reichen von Nachaudits und eine erhöhte Prüfhäufigkeit, über Abmahnungen, bis hin zu Vertragsstrafen und dem Ausschluss vom QS-System.

Dokumente zum Download

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IFS - International Food Standard

Der Standard IFS Food wurde 2002 auf Initiative des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) speziell für die Lebensmittelindustrie gegründet. Sein Ziel ist es die Produktsicherheit aller relevanten Eigenmarken des Einzelhandels sicherzustellen. Dafür wurden vom HDE, der französischen Fédération des entreprises du Commerce et de la Distribution (FCD) und den italienischen Gegenparts COOP, CONAD und Federdistribuzione umfangreiche Forderungen an die Prozessorganisation und das Prozessmanagement der Lieferanten von Eigenmarken aufgestellt. Am 1. Januar 2008 ist die aktuell gültige Version 5 des IFS-Standards in Kraft getreten.