Der Weg zur
QS-Partnerschaft

Systempartner

Futtermittelhändler nehmen unmittelbar am QS-System teil. Voraussetzung für die Zulassung im QS-System ist die Anmeldung bzw. Registrierung zur Teilnahme im QS-System sowie der Nachweis der Zertifizierung durch eine QS-zugelassene Zertifizierungsstelle. Futtermittelhändler melden dazu ihren Betrieb direkt in der QS-Datenbank an. Für das bevorstehende Audit muss eine Zertifizierungsstelle ausgewählt werden.

Nach erfolgreicher Auditierung schließen der Systemparter und QS einen Vertrag, mit dem der Betrieb die Lieferberechtigung ins QS-System für sein Unternehmen und die jeweils auditierten Standorte erhält. Ab diesem Zeitpunkt ist der Systempartner zur Nutzung des QS-Prüfzeichens berechtigt.

Unternehmen, die für andere Tätigkeiten bereits QS-Partner sind, beispielsweise über ihre Futtermittelherstellung, melden die zusätzlichen Standorte und Tätigkeiten in der QS Software-Plattform an. Der neue Bereich wird entweder bei der nächsten Systemkontrolle oder im Rahmen einer gesonderten Prüfung abgenommen.

QS erkennt verschiedene Zertifikate anderer internationaler Standardgeber an, so zum Beispiel GMP+ International (PDV) oder GMP (Ovocom/Bemefa). Weitere Informationen zur Anerkennung von Fremdzertifikaten finden Sie unter Internationales.

Mehr über internationale Vereinbarungen befindet sich in Anlage 10.5 zum Leitfaden Futtermittel.


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