Geprüfte Lager

Futtermittelhandel

Für Unternehmen, die Futtermittel lagern oder umschlagen, ist eine QS-Zertifizierung möglich. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Zertifizierung Pflicht, um ins QS-System zu liefern. Das gilt zum einen für Betriebe, die Lagerung und Umschlag von QS-Futtermitteln als Dienstleistung anbieten, zum anderen für Futtermittelhersteller oder -händler, die eigene, externe Lagerstätten nutzen.

Eine kompakte Übersicht enthält unser Merkblatt Lagerung und Umschlag.


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