Geprüfte Lager

Für Unternehmen, die Futtermittel lagern oder umschlagen, ist eine QS-Zertifizierung möglich. Seit dem 1. Januar 2010 ist die Zertifizierung Pflicht, um ins QS-System zu liefern. Das gilt zum einen für Betriebe, die Lagerung und Umschlag von QS-Futtermitteln als Dienstleistung anbieten, zum anderen für Futtermittelhersteller oder -händler, die eigene, externe Lagerstätten nutzen.
Eine kompakte Übersicht enthält unser Merkblatt Lagerung und Umschlag.

Drucken
Facebook
Google+
Twitter
E-Mail
LinkedIn
Xing
Google Bookmarks
StumbleUpon
MySpace
Empfehlen
