Der Weg zur
QS-Partnerschaft

Unternehmen, die für andere Stufen der Produktions- und Vermarktungskette bereits QS-Partner sind, beispielsweise über ihre Futtermittelherstellung, melden die zusätzlichen Standorte und Tätigkeiten in der QS Software-Plattform an. Der neue Bereich wird entweder bei der nächsten Systemkontrolle oder im Rahmen einer gesonderten Prüfung abgenommen.
Unternehmen, die noch nicht QS-Systempartner sind, melden sich über die Neuanmeldung
in der QS-Datenbank an.
Welche Tätigkeiten in der Futtermittelwirtschaft einer Zertifzierungspflicht im QS-System unterliegen, ist der Anlage 10.4 zum Leitfaden Futtermittelwirtschaft zu entnehmen.
QS erkennt verschiedene Zertifikate anderer internationaler Standardgeber an, so zum Beispiel GMP+ International (PDV) oder GMP (Ovocom/Bemefa). Weitere Informationen zur Anerkennung von Fremdzertifikaten finden Sie unter Internationales.
Mehr über internationale Vereinbarungen befindet sich in Anlage 10.5 zum Leitfaden Futtermittel.

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