Teilnahmekriterien

Mit der Teilnahme am QS-System verpflichtet sich ein Großhändler dazu, bestimmte Anforderungen zu erfüllen, deren Einhaltung in unabhängigen Kontrollen überprüft wird.
Ein wesentliches Kriterium ist beispielsweise das Führen eines Eigenkontroll- und Dokumentationssystems.
Zu den weiteren Systemanforderungen zählen unter anderem:
- Die Kennzeichnung der Ware mit Los- bzw. Partienummer und die Begleitscheine müssen eindeutig sein.
- Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein.
- Die Teilnahme am QS-Rückstandsmonitoring ist verpflichtet.
Sämtliche Anforderungen sind im Leitfaden Großhandel - Obst, Gemüse und Kartoffeln detailliert dargestellt.

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