Teilnahmekriterien

Grossmarkt

Mit der Teilnahme am QS-System verpflichtet sich ein Großhändler dazu, bestimmte Anforderungen zu erfüllen, deren Einhaltung in unabhängigen Kontrollen überprüft wird.

Ein wesentliches Kriterium ist beispielsweise das Führen eines Eigenkontroll- und Dokumentationssystems.

Zu den weiteren Systemanforderungen zählen unter anderem:

  • Die Kennzeichnung der Ware mit Los- bzw. Partienummer und die Begleitscheine müssen eindeutig sein.
  • Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit muss gewährleistet sein.
  • Die Teilnahme am QS-Rückstandsmonitoring ist verpflichtet.

Sämtliche Anforderungen sind im Leitfaden Großhandel - Obst, Gemüse und Kartoffeln detailliert dargestellt.


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