Teinahmekriterien für den Einzelhandel

Der Lebensmitteleinzelhandel verpflichtet sich mit der Teilnahme am QS-System zur Führung eines Eigenkontroll- und Dokumentationssystems in seinen Filialen und wird regelmäßig von unabhängigen Zertifizierungsstellen kontrolliert. Die Mitarbeiter werden zudem in den Anforderungen des Prüfsystems geschult.
Alle Kriterien einer Teilnahme sind im Leitfaden Lebensmitteleinzelhandel - Obst, Gemüse und Kartoffeln detailliert beschrieben. Sie gelten für alle Einzelhändler unabhängig von ihrer Betriebsgröße.

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