Anerkennungen in der Fleischkette
Seit 2005 besteht die gegenseitige Anerkennung zwischen dem belgischen Standard Ovocom-GMP (Ovocom/Bemefa) und QS für die Futtermittel-wirtschaft. Die Anerkennung bezieht sich auf Einzel- und Mischfuttermittel, Handel, Transport, Lagerung und Umschlag von Futtermitteln. Das bedeutet, Ovocom/Bemefa-Betriebe können auf der Grundlage ihres Audits QS-Systempartner werden und sich dazu direkt in der QS-Datenbank anmelden. Mit dem Abschluss des Systemvertrags werden die Unternehmen in unserer Datenbank als lieferberechtigt ausgewiesen.
Im Gegenzug können Betriebe auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das System des belgischen Standardgebers Ovocom/Bemefa liefern. Das Unternehmen meldet sich dazu mit seinen Zugangsdaten in der QS-Softwareplattform an und wählt den entsprechenden Standort aus. In den Standortdaten kann unter Anerkennung in Fremdsystem
angekreuzt werden, durch welche Fremdsysteme eine Anerkennung gewünscht wird. Weitere Informationen liefert Anlage 10.5 zum Leitfaden Futtermittel. Voraussetzung für Lieferungen in das belgische System ist, dass die Unternehmen - abweichend von den QS-Vorgaben – jedes Jahr ein Audit durchführen müssen.
Seit 2010 besteht die gegenseitige Audit-Anerkennung zwischen dem belgischen Standard CodiplanPlus und QS. Aufbauend auf dem Standard Codiplan sind für eine Lieferberechtigung in das QS-System weitere Anforderungen einzuhalten, die anhand einer Zusatzcheckliste bei den belgischen Betrieben überprüft werden. Die Vereinbarung bezieht sich ausschließlich auf lebende Schweine. Landwirtschaftliche Betriebe, die erfolgreich nach CodiplanPlus zertifiziert wurden, können am QS-System teilnehmen. Die Betriebe werden zentral durch den Standardgeber Codiplan gebündelt und in der QS-Datenbank geführt. Sie können das QS-Prüfzeichen nicht selbst nutzen. QS-Betriebe können auf Grundlage dieser Vereinbarung lebende Schweine nach Belgien liefern, der Nachweis einer gültigen QS-Zertifizierung (Kontrolle in der QS-Datenbank) reicht hierfür aus.
Certus-Betriebe können eine Lieferberechtigung auf der Grundlage ihrer erfolgreichen Certus-Zertifizierung erhalten. Die Lieferberechtigung kann hier überprüft werden.
Lieferberechtigte belgische Schweineschlacht- und Zerlegebetriebe
Eine Nutzung des QS-Prüfzeichens ist für Certus-Betriebe nicht möglich, da sie keinen direkten Systemvertrag mit QS haben. Das QS-Prüfzeichen kann nur von einem QS-Systempartner aufgebracht werden, der das Fleisch aus dem Certus-Betrieb bezogen hat.
Seit 2005 erkennt QS die Produktstandards des dänischen Councils in der Landwirtschaft sowie in der Schlachtung und Zerlegung mit dem Global Red Meat Standard (GRMS) für Ferkel, Mastschweine und Schweinefleisch an. Entsprechend können landwirtschaftliche Betriebe mit dieser Zertifizierung in das QS-System liefern. Die QS-Lieferberechtigung muss auf der dänischen Internetseite überprüft werden (http://www.spf-sus.dk/sus/de-DE/Gesundheitsstatus/Statusinformation/Statusinformation.htm). Die CHR-Nummer muss auf den dazugehörigen Lieferbescheinigungen ausgewiesen werden.
Schlacht- und Zerlegebetriebe können auf Grundlage einer erfolgreichen Zertifizierung nach dem Global Red Meat Standards die Lieferberechtigung in das QS-System erhalten.
Lieferberechtigte Betriebe finden Sie hier:
Lieferberechtigte dänische Schweineschlachtbetriebe
Sowohl landwirtschaftliche Betriebe als auch Schlacht- und Zerlegebetriebe sind nicht berechtigt, das QS-Prüfzeichen zu verwenden. Dieses kann erst durch den abnehmenden QS-Systempartner verwendet werden.
Die gegenseitige Auditanerkennung zwischen GMP+ International und QS besteht seit 2006. Derzeit sind die Geltungsbereiche in die gegenseitige Anerkennung einbezogen. GMP+-Betriebe können auf der Grundlage ihres Audits QS-Systempartner werden und melden sich dazu direkt in der QS-Datenbank an. Mit Abschluss des Systemvertrags mit QS werden sie in der Datenbank als lieferberechtigt ausgewiesen. QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das GMP+-System liefern, dazu meldet sich das Unternehmen mit seinen Zugangsdaten in der QS-Softwareplattform an und wählt den entsprechenden Standort aus. In den Standortdaten kann unter Anerkennung in Fremdsystem
angekreuzt werden, durch welche Fremdsysteme eine Anerkennung gewünscht wird. Weitere Informationen liefert Anlage 10.5 zum Leitfaden Futtermittel. Abweichend von den QS-Vorgaben ist ein jährliches Audit durchzuführen ist.
Schlacht- und Zerlegebetriebe, die nach IKB-Varken zertifiziert wurden, können ebenfalls auf der Grundlage dieses Audits QS-Systempartner werden, hierzu melden sie sich direkt in der QS-Datenbank an, in der ihre Lieferberechtigung ebenfalls tagesaktuell abrufbar ist.
QS erkennt seit 2005 Audits des niederländischen Standards IKB Nederland Varkens von De Groene Belangenbehartiger b.v. an. Dieses System entspricht für die Landwirtschaft weitgehend dem zweiten von QS-anerkannten niederländischen Standard (IKB Varken). Die Betriebe können auf der Grundlage einer IKB-Zertifizierung QS-Systempartner werden. Dazu werden sie - wie alle landwirtschaftlichen Betriebe - in der QS-Datenbank angemeldet. Gebündelt werden sie in erster Linie durch die niederländischen Standardinhaber. Ihre Lieferberechtigung ist in der QS-Datenbank abrufbar.
Seit 2007 erkennen QS und die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (AMA) ihre Audits bei Mischfutterunternehmen gegenseitig an. Betriebe können auf Grundlage ihrer Zertifizierung nach pastus+ QS-Systempartner werden. Hierzu melden sie sich direkt in der QS-Datenbank an und unterzeichnen einen Systemvertag mit QS, anschließend werden die Unternehmen als lieferberechtigt ausgewiesen.
QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das pastus+-System liefern, sie müssen hierzu ebenfalls einen Vertrag mit der AMA unterzeichnen und werden anschließend auf der AMA-Homepage als lieferberechtigt ausgewiesen. Abweichend von den QS-Vorgaben ist jedoch ein jährliches Audit durchzuführen. Das Unternehmen meldet sich dazu mit seinen Zugangsdaten in der QS-Softwareplattform an und wählt den entsprechenden Standort aus. In den Standortdaten kann unter Anerkennung in Fremdsystem
angekreuzt werden, durch welche Fremdsysteme eine Anerkennung gewünscht wird. Weitere Informationen liefert Anlage 10.5 zum Leitfaden Futtermittel.
Die gegenseitige Anerkennung zwischen QS und der UFAS/FEMAS von der Agricultural Industries Confederation Ltd. (AIC) umfasst Unternehmen für Einzel- und Mischfuttermittel, Handel, Transport, Lagerung u. Umschlag.
Alle relevanten Geltungsbereiche sind in die gegenseitige Anerkennung einbezogen. AIC-Betriebe können auf der Grundlage ihres Audits QS-Systempartner werden. Hierzu melden sie sich direkt in der QS-Datenbank an. Nach Abschluss des QS-Systemvertrags werden die Unternehmen in der Datenbank als lieferberechtigt ausgewiesen.
QS-Betriebe können in das AIC-System liefern. Das Unternehmen meldet sich dazu mit seinen Zugangsdaten in der QS-Softwareplattform an und wählt den entsprechenden Standort aus. In den Standortdaten kann unter Anerkennung in Fremdsystem
angekreuzt werden, durch welche Fremdsysteme eine Anerkennung gewünscht wird. Weitere Informationen liefert Anlage 10.5 zum Leitfaden Futtermittel. Die für das AIC-System lieferberechtigten QS-Betriebe sind in der QS-Datenbank abrufbar.
Die gegenseitige Anerkennung der Audits von QS und Qualimat Transport bezieht sich auf den Transport von Futtermitteln. Qualimat-Betriebe können auf der Grundlage ihres Audits QS-Systempartner werden. Dazu melden sie sich direkt in der QS-Datenbank an. Mit Abschluss des Systemvertrags werden die Unternehmen in der Datenbank als lieferberechtigt ausgewiesen.
QS-Betriebe können auf der Grundlage ihrer QS-Zertifizierung in das Qualimat-System liefern. Das Unternehmen meldet sich dazu mit seinen Zugangsdaten in der QS-Softwareplattform an und wählt den entsprechenden Standort aus. In den Standortdaten kann unter Anerkennung in Fremdsystem
angekreuzt werden, durch welche Fremdsysteme eine Anerkennung gewünscht wird. Weitere Informationen liefert Anlage 10.5 zum Leitfaden Futtermittel. Abweichend von den QS-Vorgaben ist ein jährliches Audit durchzuführen.

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