Obst und Gemüse: Audit- und Standard-anerkennung
Seit 2006 werden die nach dem Leitfaden QS-GAP durchgeführten Audits von GlobalG.A.P. als gleichwertig anerkannt. Erzeuger, die sich nach QS-GAP zertifizieren lassen, erfüllen automatisch auch die Anforderungen von GlobalG.A.P. und sind berechtigt, in das QS-System zu liefern.
Andererseits können Betriebe aus dem In- und Ausland mit einem gültigen GlobalG.A.P.-Audit in das QS-System liefern, wenn sie sich über einen QS-Bündler anmelden. Voraussetzung für die Teilnahme bei QS ist, dass es sich um eine Einzelzertifzierung (Option 1) handelt. Zudem sind alle teilnehmenden Betriebe automatisch in das QS-Rückstandsmonitoring eingebunden, das ebenfalls vom Bündler organisiert wird.
Seit Februar 2012 erkennen QS und AMA Marketing, Standardgeber des österreichischen Qualitätsstandards AMAG.A.P, ihre Audits auf der Produktionsstufe im Bereich frisches Obst und Gemüse gegenseitig an. Erzeuger mit einem gültigen AMAG.A.P-Zertifikat können somit in das QS-System liefern, wenn sie sich über einen Bündler im QS-System anmelden. Nach der Anmeldung und mit der Teilnahme am QS-Rückstandsmonitoring erlangen sie die Lieferberechtigung. Umgekehrt sind Betriebe mit einem QS-GAP Zertifikat auch zur Lieferung in das Qualitätssicherungssystem AMA-Gütesiegel berechtigt.
Seit November 2007 erkennen QS und Vegaplan, Standardgeber des belgischen Qualitätsstandards IKKB, ihre Audits auf der Produktionsstufe im Bereich frisches Obst und Gemüse gegenseitig an. Im Februar 2011 haben die beiden Standardgeber die gegenseitige Anerkennung auf den Produktbereich Kartoffeln sowie die Rückstandsüberwachung auf Erzeugerstufe ausgedehnt. Erzeuger mit einem gültigen IKKB-Audit können somit in das QS-System liefern, wenn sie eine IKKB-Einzelzertifizierung nachweisen können. Umgekehrt sind Betriebe mit QS-Audit auch zur Lieferung in das IKKB-System berechtigt.
Auditexpress.

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