Verstöße haben Folgen
Im QS-System ist geregelt, wie Verstöße eines Systempartners und der über ihn eingebundenen Unternehmen gegen den Systemvertrag oder die Anforderungen des QS-Systems geahndet werden. Der Ablauf eines solchen Verfahrens ist in der Sanktionsverfahrensordnung geregelt. Über die Sanktionen entscheidet der Sanktionsbeirat. 
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