Verstöße haben Folgen

SystempartnerIm QS-System ist geregelt, wie Verstöße eines Systempartners und der über ihn eingebundenen Unternehmen gegen den Systemvertrag oder die Anforderungen des QS-Systems geahndet werden. Der Ablauf eines solchen Verfahrens ist in der Sanktionsverfahrensordnung geregelt. Über die Sanktionen entscheidet der Sanktionsbeirat.

Deutsch English

Jungebermast: Schlacht- unternehmen geben Abnahmegarantie

Mehr

Kompetenztest der Labore Frühjahr 2012

Mehr



Stellenanzeige

Mehr