Verstöße haben Folgen

SystempartnerIm QS-System ist geregelt, wie Verstöße eines Systempartners und der über ihn eingebundenen Unternehmen gegen den Systemvertrag oder die Anforderungen des QS-Systems geahndet werden. Der Ablauf eines solchen Verfahrens ist in der Sanktionsverfahrensordnung geregelt. Über die Sanktionen entscheidet der Sanktionsbeirat.

Deutsch English

Antibiotikamonitoring wird immer konkreter

Mehr

Anwendung clomazonehaltiger Pflanzenschutzmittel wieder möglich

Mehr