Systemvertrag

Nach erfolgreicher Zertifizierung des Standortes und einer abschließenden Prüfung aller Zulassungs-voraussetzungen erhält der Systemanwärter von QS ein Vertragsangebot für die Teilnahme am QS-System. Der Systemvertrag regelt auf der Basis des Systemhandbuchs die Teilnahme am System, die Sanktionierung von Verstößen gegen Anforderungen des QS-Systems sowie die Nutzung des QS-Prüfzeichens.
Hier finden Sie die jeweiligen Mustersystemvertäge:
Systemkette Fleisch und Fleischwaren
Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln
Aufgrund bilateraler Abkommen mit anderen Standardgebern werden von QS auch Fremdzertifizierungen anerkannt. Die aktuell anerkannten Standards sind unter Internationales veröffentlicht. Mit dem Vertragsabschluss wird geprüft, ob der Betrieb gemäß QS oder gemäß einem anderen, von QS anerkannten Standard auditiert worden ist.
Mit dem Systemvertrag erhält ein Systempartner das Recht, das QS-Prüfzeichen zu nutzen (Zeichennutzung). Abweichende Bestimmungen für die Nutzung des Prüfzeichens – beispielsweise für den Tiertransport – sind in den entsprechenden Leitfäden beschrieben.
Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Systempartner zur Entrichtung einer Systemgebühr. Sie deckt pauschal die Systemteilnahme und die bei QS entstehenden Kosten für den Betrieb und die Fortentwicklung des Systems ab.
Die Gebührenordnungen für die Systemketten finden hier.

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