Der Weg
zur QS-Partnerschaft

Alle Schlacht- und Zerlegebetriebe können am QS-System teilnehmen. Der erste Schritt ist die Neuanmeldung
über die QS-Datenbank. Eine der bei QS zugelassenen Zertifzierungsstellen führt das vorgeschriebene Erstaudit durch. Ein bestandenes Audit, ist die Voraussetzung dafür, dass ein Systemvertrag ausgestellt wird. Sobald der unterzeichnete Vertrag bei QS eingegangen ist, wird der Fleischverarbeiter als Systempartner aufgenommen. Die Zertifizierungsstelle vergibt ausschließlich das Zertifikat. Von nun darf das Unternehmen das QS-Prüfzeichen innerhalb der vertraglich geregelten Vorgaben nutzen und in die QS-Vermarktungskette liefern.

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