Tierschutz und
Herkunftssicherung

Die QS-Kriterien sichern nicht nur die Einhaltung der Tierschutzvorschriften beim Transport. Durch eindeutige Vorgaben für die Begleitpapiere und die zu übermittelnden Daten werden auch die Herkunftssicherung und Rückverfolgbarkeit gewährleistet. Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle Tiertransporteure die QS-Kriterien für den Tiertransport einhalten. Diese Kriterien sind im Leitfaden Tiertransport
beschrieben, der für alle gewerblichen Tiertransporteure gilt, bzw. in den Leitfäden für die Tierproduktion, die für Landwirte gelten, die ihre Tiere selbst transportieren.

Drucken
Facebook
Google+
Twitter
E-Mail
LinkedIn
Xing
Google Bookmarks
StumbleUpon
MySpace
Empfehlen
