Verantwortung übernehmen

Wurst in Hülle und Fülle

Für Fleisch verarbeitende Unternehmen sind die Kriterien zur Teilnahme am QS-Prüfsystem im Leitfaden Verarbeitung – Fleisch und Fleischwaren zusammengestellt. Zertifizierte Betriebe tragen mit ihren betrieblichen Eigenkontrollen und zusätzlichen neutralen Kontrollen zur Prozess- und Herkunftssicherung bei. Sie stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen und darüber hinausgehende QS-Systemkriterien in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden.

Wer als Fleischerhandwerksbetrieb im QS-System teilnehmen möchte, muss folgende Vorraussetzungen erfüllen:

  • Der Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein.
  • Mehr als die Hälfte des Gesamtumsatzes muss in eigenen Verkaufsstellen erzielt werden.
  • Der Betriebsinhaber muss persönlich-fachlich, also nicht nur kaufmännisch im Betrieb mitarbeiten.

Die weiteren Teilnahmekriterien bis hin zu den prozessspezifischen Anforderungen regelt im Einzelnen der Leitfaden Fleischerhandwerk.


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