Verantwortung übernehmen

Für Fleisch verarbeitende Unternehmen sind die Kriterien zur Teilnahme am QS-Prüfsystem im Leitfaden Verarbeitung – Fleisch und Fleischwaren zusammengestellt. Zertifizierte Betriebe tragen mit ihren betrieblichen Eigenkontrollen und zusätzlichen neutralen Kontrollen zur Prozess- und Herkunftssicherung bei. Sie stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen und darüber hinausgehende QS-Systemkriterien in ihrem Verantwortungsbereich eingehalten werden.
Wer als Fleischerhandwerksbetrieb im QS-System teilnehmen möchte, muss folgende Vorraussetzungen erfüllen:
- Der Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein.
- Mehr als die Hälfte des Gesamtumsatzes muss in eigenen Verkaufsstellen erzielt werden.
- Der Betriebsinhaber muss persönlich-fachlich, also nicht nur kaufmännisch im Betrieb mitarbeiten.
Die weiteren Teilnahmekriterien bis hin zu den prozessspezifischen Anforderungen regelt im Einzelnen der Leitfaden Fleischerhandwerk.

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