Der Weg zur
QS-Partnerschaft

Jeder Fleisch verarbeitende Betrieb kann sich zum QS-Prüfsystem anmelden. Der erste Schritt ist die Neuanmeldung
über die QS-Software-Plattform. Eine der bei QS zugelassenen Zertifzierungsstellen führt das vorgeschriebene Erstaudit durch. Ein bestandenes Audit, ist die Vorraussetzung dafür, dass ein Systemvertrag ausgestellt wird. Sobald der unterzeichnete Vertrag bei QS eingegangen ist, wird der Fleischverarbeiter als Systempartner aufgenommen. Die Zertifizierungsstelle vergibt anschließend das Zertifikat. Von nun darf das Unternehmen das QS-Prüfzeichen innerhalb der vertraglich geregelten Vorgaben nutzen und in die QS-Vermarktungskette liefern.
Für Betriebe des Fleischerhandwerks erfolgt die Teilnahme am QS-System über einen Bündler. Als Bündler wird ein Unternehmen bezeichnet, das mehrere Filialen als Systempartner im QS vertritt. Das heißt, der Bündler schließt den Systemvertrag mit QS ab und organisiert unter anderem die Durchführung der unabhängigen Kontrollen.

Drucken
Facebook
Google+
Twitter
E-Mail
LinkedIn
Xing
Google Bookmarks
StumbleUpon
MySpace
Empfehlen
