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Wie berechtige ich QS, meine Daten aus dem Antibiotikamonitoring an die staatliche HI-Tier-Tierarzneimittel-Datenbank zu übertragen? Welche Daten werden übertragen?

Um Daten von QS an die HI-Tier-Tierarzneimittel-Datenbank melden zu können, müssen Sie als Tierhalter eine Tierhaltererklärung zur Ermächtigung Dritter abgeben. Dies erfolgt direkt online in der HI-Tier-Tierarzneimittel-Datenbank. Die genaue Vorgehensweise ist in Kapitel 5.1 der Arbeitshilfe Antibiotikadatenbank – Funktionsübersicht für Tierhalter beschrieben.

Bei Vorliegen einer gültigen Ermächtigung übertragt QS die Betriebsnummer des Tierhalters nach Viehverkehrsverordnung (VVVO-Nr.), die Zuordnung der Daten zur Tier-/Altersgruppe, das Kalenderhalbjahr der Abgabe, das Arzneimittel (Name und Zulassungsnummer), die Anzahl der zu behandelnden Tiere, die Gesamtmenge des Arzneimittels mit Maßeinheit und die Anwendungsdauer inkl. Wirktage und Behandlungstage. Für Geflügelhalter ist zusätzlich die Meldung der Tierbewegungen über QS möglich.


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