Logo - QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel

Ereignisjournal

Das QS-Ereignisjournal gibt Ihnen einen Einblick in das Ereignis- und Krisenmanagement von QS. Regelmäßig veröffentlicht QS an dieser Stelle Informationen zu aktuellen Ereignis- und Krisenfällen und zeigt auf, welche Maßnahmen auf operativer und kommunikativer Ebene ergriffen werden. Die im QS-Ereignisjournal gelisteten Einträge werden in chronologischer Reihenfolge dargestellt.


Beitrag im Stern (Nr. 18) über Missstände bei der Firma Straathof Holding (2013040)

Der Stern berichtet, dass die Firma Straathof Holding wiederholt und über Jahre hinweg gegen den Tierschutz verstoße.

15.08.2017 09:04

Nach Mitteilung des Portals topagrar.com wird in den Niederlanden kein Berufsverbot gegen Adriaanus Straathof verhängt. Bitte hier klicken.

 

09.11.2016 17:26

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat jetzt das Tierhaltungsverbot gegen den Tierhalter Adrianus Straathof bestätigt, indem es die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg nicht zugelassen hat. top agrar Online berichtet hierüber.

05.07.2016 17:22

Das Portal Top Agrar Online berichtet:

Tierhaltungsverbot für Adrianus Straathof bestätigt

Der niederländische Schweinehalter Adrianus Straathof darf bundesweit keine Tiere mehr halten. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg gestern entschieden, berichtet die in Sachsen-Anhalt erscheinende Volksstimme. Das Verwaltungsgericht Magdeburg sieht das Verbot zur Haltung und Betreuung von Schweinen auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes als rechtmäßig an, wenn das veterinärmedizinische Fachpersonal seit mehreren Jahren bei zahlreichen Vor-Ort-Tierschutzkontrollen immer wieder schwerwiegende Mängel feststellt. Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Kläger das Halten und Betreuen von Schweinen zu Recht untersagt worden ist, teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts mit. Berufung wurde nicht zugelassen. Gegen die Nicht-Zulassung kann Straathof allerdings beim Oberverwaltungsgericht klagen.

Das Gericht stellte fest, dass kranke Tiere in dem Betrieb im Jerichower Land nicht ausreichend versorgt wurden und Tiere zu lange in zu kleinen Kastenständen untergebracht waren. Straathof ist nach Auffassung des Gerichts als der verantwortliche Tierhalter anzusehen.

30.06.2016 16:28

Das Verwaltungsgericht Magdeburg verhandelt jetzt über das Tierhaltungsverbot, das der Landkreis Jerichower Land gegen Adriaan Straathof verhängt hat. Der MDR berichtet über den aktuellen Stand:

u]http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/verwaltungsgericht-verhandelt-gegen-straathof-100.html/u

08.10.2015 17:11

Eine Tierschutzorganisation hat am 30. September Bilder aus Schweineställen veröffentlicht, die angeblich aus den Betrieben von Adrianus Straathof in Alt Tellin (Mecklenburg-Vorpommern) sowie Badingen-Osterne und Drebkau (Brandenburg) stammen sollen.

Topagrar.com berichtet über die neuen Vorwürfe gegen ehemalige Straathof-Betriebe:

u]http://www.topagrar.com/news/Home-top-News-Neue-Bilder-von-Tierschutzverstoessen-aus-Straathofstaellen-2520345.html/u

 

01.10.2015 16:59

Das 3SAT-Format nano hat am 30. September 2015 unter dem Titel Schwere Vorwürfe: Enge Haltebuchten, verletzte Tiere, tote Ferkel über den Betrieb Alt-Tellin der LFD-Holding (vormals Straathof Unternehmensgruppe) berichtet. Den Beitrag finden Sie hier:

u]https://www.youtube.com/watch?t=3&v=v7pkI9IdJoc/u

u]http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=54297/u

Nach Einschätzung von QS handelt es sich um alte Aufnahmen, die in nano gezeigt werden. QS hat Kontakt zur LFD-Holding aufgenommen, um die Herkunft der Bilder zu eruieren und eine Einordnung zum Aufnahmezeitpunkt vornehmen zu können.

18.06.2015 09:37

Die Augsburger Allgemeine berichtet online über eine Betriebsdurchsuchung, die gestern beim Unternehmen Straathof-Strehle GmbH in Donauwörth durchgeführt worden ist. Nach Medienangaben wollten sich die zuständigen Behörden bislang nicht zum Hintergrund der neuerlichen Durchsuchung in einem Unternehmen der Straathof-Holding äußern.

09.06.2015 16:57

topagrar Online berichtet heute, dass die LFD Holding (Trägergesellschaft der Straathof Unternehmensgruppe) unter die treuhänderische Führung von Christian Graf Brockdorff gestellt und umstrukturiert werden soll. Der Unternehmensgründer Adriaan Straathof gibt an, mit diesem Schritt einen Kurswechsel im Unternehmen einleiten zu wollen. Das Unternehmen wolle zukünftig unter anderen die tierschutzgerechte Haltung in allen Prozessen und an allen Standorten sicherstellen.

22.04.2015 15:32

In den Medien wurde am 20. April 2015 über den Fortgang im Verfahren gegen Adriaanus Straathof wie folgt berichtet:

 

Straathof darf wieder Schweine halten

Das vom Landkreis Jerichower Land ausgesprochene bundesweite Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof ist in einer Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vorläufig aufgehoben worden.

Die Landkreisbehörden hatten 2014 ein bundesweites Tierhaltungsverbot gegen Adrianus Straathof ausgesprochen. Gegen das Verbot hatte Straathof vor dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) geklagt. In diesem Verfahren ist noch kein Urteil gesprochen. Das OVG verwies darauf, dass nicht sicher sei, ob sich das Verbot als rechtmäßig erweise. Für wie wahrscheinlich es eine Bestätigung oder Aufhebung des Verbotes hält, erklärte das OVG nicht. Es stellte aber klar, dass ein sofort zu vollziehendes Berufsverbot nur unter strengen Voraussetzungen möglich wäre, die nach Ansicht des OVG nicht vorlägen. Straathof hatte nach dem Tierhaltungsverbot seine Funktion als Geschäftsführer von Schweinehaltungsbetrieben aufgegeben und dort Bevollmächtigte für Fragen der Tierhaltung eingesetzt. Der Niederländer betreibt bundesweit Schweinehaltungen mit insgesamt 350.000 Tieren. In anderen Ländern wie Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern seien in den Betrieben keine solch schwerwiegenden Verstöße festgestellt worden, die eine derart gravierende Maßnahme rechtfertigten, begründete das OVG seine Entscheidung.

Das OVG Magdeburg hat seine Entscheidung im Eilverfahren mit der anliegenden Pressemitteilung bekannt gemacht. Jetzt ist die Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten.


Zurück

zurück nach oben