Wenn ausnahmsweise Eber aus zwei oder mehr Buchten zusammengestallt
werden, dann nur in eine Bucht, die für alle Tiere neu ist. Somit besteht nicht die
Gefahr, dass einzelne Tiere ihre gewohnte Umgebung verteidigen wollen.
Rangordnungskämpfe sind auch dann verstärkt zu beobachten, wenn ein Teil der
Eber aus einer Bucht zur Schlachtung verkauft wird. Durch die Veränderungen in
der Rangfolge nach ersten Abverkäufen wird in der Praxis oftmals eine stärkere
Geruchsentwicklung beobachtet.
Darum ist eine möglichst geringe Zahl an Verkaufsterminen aus einer Bucht anzu-
streben. Das wird durch ein gleichmäßiges Wachstum (hier spielen Ferkelqualität
und Gesundheitsstatus eine wichtige Rolle) und eine einheitliche Sortierung der
Schweine nach Gewicht erreicht.
Einige Praktiker empfehlen eine Zwischensortierung. Ein Teil der Buchten wird
dazu bei der Einstallung zunächst nicht belegt und die übrigen dafür entspre-
chend dichter (Platzangebot und Tier/Fressplatzverhältnis müssen selbstver-
ständlich mindestens den gesetzlichen Vorgaben entsprechen). Spätestens nach
der Vormast sollten einheitliche Gewichtsgruppen in allen Buchten zusammen-
gestellt sein.
Werden Jungeber neu gruppiert,
wird die Rangordnung neu
ausgefochten – zum Teil mit
erheblichen Blessuren. Es gilt: so
wenig wie möglich umstallen.
Stallbelegung
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