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QS-Report: Obst, Gemüse, Kartoffeln | Ausgabe April 2019 QS-Report Obst, Gemüse, Kartoffeln E i ne r ep r oduzi e r ba r e Nachwe i sme t hode von Nitrat in Kartoffeln und Kartoffelprodukten – das ist das Ergebnis eines vom QS-Wissenschaftsfonds Obst, Gemüse, Kartoffeln geförderten Projektes der Georg-August-Universität Göttingen. Ein Schwer- punkt des Projektes war die Optimierung der Probe- nahme und -aufbereitung. Insgesamt wurde der Nit- ratgehalt von knapp 2,5 Tonnen Kartoffeln bestimmt. Dabei fanden die Forscher u. a. heraus, dass der Nitratgehalt in der Schale um etwa das 6,5-fache höher ist als im Mark. Durch Kochen lässt sich der Gesamtgehalt um bis zu 38 Prozent reduzieren. Ergebnis bei allen untersuchten Sorten: Der Nitratgehalt im Mark ist ohne Lagerung am höchsten, gefolgt von der 3-monatigen und der 6-monatigen Lagerung. Kartoffeln sind also auch während der lagerung physikalisch aktiv. Der Nitratgehalt in der Schale ist nach 3-monatiger Lage- rung höher als ohne Lagerung und höher als nach 6Mona- ten. Insgesamt waren dieWerte in der Schale imVergleich zumMark im Durchschnitt um etwa das 6,5-fache höher. Somit konnte erstmalig eine direkte Korrelation des Nit- ratgehaltes im Mark und in der Schale ermittelt werden. Die unterschiedlich hohen Nitratgehalte in Schale QS-Wissenschaftsfonds Nitratbestimmung in Kartoffeln: reproduzierbare Nachweismethode und Mark zeigen deutlich, wie der Gesamtnitratgehalt reduziert wer- den kann: durch Schälen. Zwar ließ sich der Nitratgehalt unge- schälter Kartoffeln im Kochversuch um nur 7 Prozent reduzieren. Das Kochen geschälter Kartoffeln führt jedoch zu einer Reduktion des Nit- ratgehaltes von bis zu 38 Prozent. Das Forschungsteam der Georg- August-Universität Göttingen plä- diert für weiterführende Studien eine dezidiertere Betrachtung von Wettereinflüssen sowie von Anbau- bedingungen (u.a. Düngung) auf den Nitratgehalt von Kar toffeln. HINWEISE ZUR PROBENAHME UND - VORBEREITUNG ERARBEITET Im Zuge des Forschungsprojektes konnte zudem ein detailliertes Pro- tokoll zur Probenahme und Proben- vorbereitung erarbeitet werden. Die Anwendung dieses Protokolls bei zukünftigen Bestimmungen des Nitratgehaltes in Kartoffeln bzw. Kartoffelprodukten verspricht eine bessere und reproduzierbare Ver- gleichbarkeit ermittelter Ergebnisse. Das Protokoll ist dem Anhang des Abschlussberichts zu entnehmen: https://www.q-s.de/qs-system/ qs-wissenschaftsfonds.html sie durch einen sachkundigen Verwender (Schädlings- bekämpfer nach Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 3 Abs. 3.4 (5) und (6)) strategisch durchgeführt wird. Dass es sich um einen Ausnahmefall handelt, ist durch den Sachkundigen nachzuweisen und zu dokumentieren. Kontrollintervalle der Monitoring- und Köderstellen/ Fallen sind nun mindestens einmal pro Monat zu kon- trollieren, sofern auf Basis einer Risikobewertung keine anderen Kontrollintervalle definiert wurden. Kai Göhmann von der IHK-Hannover, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schädlingsbekämp- fung im Gesundheits- und Vorratsschutz und Dozent für Schädlingsbekämpfung und -prävention, erläutert, welche Sachkunde für die Anwendung von Rodentiziden mit Antikoagulanzien (Blutgerinnungshemmer) benötigt wird. ES GIBT EINIGE UNSICHERHEIT, WAS DIE ANWENDUNG VON ANTIKOAGULANZIEN ANGEHT. WELCHE SACHKUNDE WIRD GEBRAUCHT? „Hier haben sich entscheidende gesetzliche Grund- lagen geändert, die eventuell eine weitere Ausbildung erforderlich machen. Seit dem 01.03.2018 gilt eine neue Kennzeichnungspflicht für Antikoagulanzien. Aus diesem Grund sind nun eine Vielzahl der Produkte mit Antikoagulanzien gefahrstoffrechtlich eingestuft. Daher spielt die Gefahrstoffverordnung eine wichtige Rolle, sowohl beim Einsatz im eigenen Lebensmittelbetrieb als auch gewerblich oder in Gemeinschaftseinrichtungen. Das hat zur Folge, dass die alleinige Sachkunde zum „Töten von Wirbeltieren gem. §4 Tierschutzgesetz“ in Lebensmit- telbereichen nicht mehr ausreichend ist. Mit dieser Sach- kunde ist nur noch die Anwendung von Schlagfallen zur Bekämpfung abgedeckt. Um eingestufte Antikoagu- lanzien verwenden zu dürfen, ist die Teilnahme an einem Aufbaukurs gem. Anhang I Nr. 3 der Gefahrstoffver- ordnung erforderlich. Keine weiteren Kurse benötigen Personen mit einer Sachkunde gem. „TRGS 523 – Gesund- heits-und Vorratsschutz, sowie besonderer Materialschutz“ oder „Geprüfte Schädlingsbekämpfer“.“ DÜRFEN PERSONEN, DIE DIE SACHKUNDE „PFLANZENSCHUTZ“ HABEN, AUCH ANTIKOAGULANZIEN EINSETZEN? Diese Ansicht wird häufig vertreten. Das ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Prinzip richtig so, aber diese Meinung teile ich nur bedingt. Wenn die Mitarbeiter zur Bekämpfung nur zugelassene Pflanzenschutzmittel mit der Indikation “Bekämpfung von Nagern im Vorratsschutz” verwenden würden, dann dürfen sie das tun, es gibt aber bloß noch ein Mittel und zwar gegen Hausmäuse, Wirkstoff: Zinkphosphid. Die Anwendung nach Pflanzenschutzrecht ist somit nur äußerst bedingt möglich, denn Ratten sind nicht mehr genannt. Zudem würde das zugelassene Mittel nur sehr eingeschränkt funktionieren, da hier eine Köderscheu (Nicht-Annahme der Köder) vorprogrammiert ist. Die Mitarbeiter müssen also auf Biozide zurückgreifen, die eine Zulassung nach Biozidrecht haben. Man spricht dann nach einer EU-Vorgabe vom „hygienischen Vorratsschutz“, d.h. bekämpft man Schadnager im Vorratsschutz, ist das immer eine Biozid-Maßnahme“ Der QS-Wissenschaftsfonds Obst, Gemüse, Kartoffeln unterstützt Forschungsprojekte, wissenschaftliche Veranstaltungen, Abschlussarbeiten. Haben Sie aktuelle, zukunftsträchtige Themen, die für die Land- und Ernährungswirtschaft von großer Bedeutung sind? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung für eine Förderung. Mehr erfahren Sie unter https://www.q-s.de/qs-system/qs-wissenschaftsfonds.html.

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