
Eine gemeinsame und einheitliche Lösung für die gesamte Wertschöpfungskette

Zusammen mit Vertretern entlang der gesamten fleischerzeugenden Kette erarbeitete QS das Zusatzmodul Bezug von entwaldungsfreiem Soja zum QS-Leitfaden Futtermittelwirtschaft. Zum 1. April 2023 startet das Zusatzmodul – die Futtermittelunternehmen können sich zertifizieren lassen; ab 1. Januar 2024 ist es für alle Futtermittelhersteller und -händler, die Sojaerzeugnisse verarbeiten oder handeln, verpflichtend. Hierdurch stammt sämtliches Soja, das im QS-System in Futtermitteln eingesetzt wird, ab dem 01.01.2024 aus einem entwaldungsfreien Anbau.

Entwaldungsfreier Anbau und Zertifizierung der Futtermittelwirtschaft

Da der Anbau in den Ursprungsländern für Soja nicht durch QS zertifiziert wird, werden Nachhaltigkeitsstandards bei der Primärproduktion anerkannt. Eine Übersicht der anerkannten Standards sowie den QS-Leitfaden Zusatzmodul zum Bezug von entwaldungsfreiem Soja, der für alle nachgelagerten nachgelagerten Akteure, also Ölmühlen, Händler und Mischfutterhersteller, den Umgang mit und die Weiterverarbeitung von entwaldungsfreiem Soja regelt, finden Sie weiter unten auf der Seite.
Alle Vorteile im Überblick
- Ausschluss sowohl legaler als auch illegaler Entwaldung beim Anbau von Soja
- Transparenz und Weitergabe eines Claims
- Zunächst Akzeptanz der Lieferkettenmodelle Identity Preserved, Segregation, Massenbilanzierung und Book&Claim
- Zukunftsorientierte und praxisnahe Anforderungen, die gemeinsam mit den Branchenvertretern entwickelt wurden
- Zusätzlicher Support durch Seminarangebot der QS-Akademie für Futtermittelunternehmen
Dokumente Zusatzmodul entwaldungsfreies Soja
Zusatzmodul Bezug von entwaldungsfreiem Soja
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