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Wer kann über eine Bündelzertifizierung am QS-System teilnehmen?

Eine Bündelzertifizierung ist möglich für Unternehmen mit einem Hauptstandort und mehreren Lager-, Transport- oder Handelsstandorten, die zum selben Unternehmen gehören. Außerdem ist es möglich, eine Gruppe von Unternehmen, die sich zu einer Qualitätsgemeinschaft verbunden haben und einen Unternehmensverbund bilden, im Rahmen einer Bündelzertifizierung ins QS-System zu integrieren. Bei dem Unternehmensverbund muss es sich nicht um eine juristische Einheit handeln. Um für einen Unternehmensverbund die Bündelzertifizierung zu ermöglichen, muss die Zentrale der QS-Geschäftsstelle mitteilen, welche Unternehmen mit welchen Standorten zum Bündel gehören und die entsprechenden Vereinbarungen zur Bündelzertifizierung vorlegen.

Welche weiteren Voraussetzungen für eine Bündelzertifizierung erfüllt werden müssen, können Sie dem Leitfaden Futtermittelwirtschaft (gültig ab 01.01.2024) und dem Leitfaden Zertifizierung (gültig ab 01.01.2024) entnehmen.


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