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7. Müssen sich die Futtermittelunternehmen bereits vor dem 01.01.2024 nach Zusatzmoduls Bezug von entwaldungsfreiem Soja zertifizieren lassen?

Nein. Zwar muss das Unternehmen bis zum 31.12.2023 in der QS-Datenbank hinterlegt haben, ob es Soja handhabt und wenn ja die Anforderungen des Zusatzmoduls Bezug von entwaldungsfreiem Soja ab dem 01.01.2024 umsetzen, die Auditierung und somit Zertifizierung kann aber mit dem nächsten QS-Audit durchgeführt werden.


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