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Anordnung des Ruhens der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Malvin WG mit dem Wirkstoff Captan

26.03.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

19 03 27 Notfallzulassung Curatio Kernobst

Mit Bescheid vom 22. März 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein Ruhen der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Malvin WG (Wirkstoff Captan, Zulassungsnummer 005177-00/00) angeordnet. Bedingt durch die Anordnung des Ruhens ist damit ab sofort der Handel mit dem Pflanzenschutzmittel sowie dessen Anwendung bis auf Weiteres nicht mehr zulässig.

Ferner gilt die Anordnung des Ruhens ebenfalls für die nachfolgenden Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels:

  • Orefa Captan 80 WG (GP-Nummer: 005177-00/001)
  • Malvin 80 WG (GP-Nummer: 005177-00/009)
  • Malvin 80 WG (GP-Nummer: 005177-00/012)
  • Capone WG (GP-Nummer: 005177-00/013)
  • Capone WG (GP-Nummer: 005177-00/015)

 

Laut Angaben des BVL geht die Anordnung des Ruhens auf eine festgestellte stoffliche Abweichung im Pflanzenschutzmittel Malvin WG zurück, die in dessen Zulassung nicht gedeckt ist. Ferner kann nach Auffassung der Behörde davon ausgegangen werden, dass die Verunreinigung in allen Chargen des Pflanzenschutzmittels enthalten ist, die in den letzten Jahren in den Verkehr gebracht wurden.

Die Vertreiberfirma von Malvin WG (800 g/kg Captan), UPL Deutschland GmbH, informierte im Vorfeld auf ihrer Webseite darüber, dass das Produkt nicht den technischen Spezifikationen der Zulassung entspricht.


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