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BVL erlässt Notfallgenehmigungen für KARATE ZEON gegen Kirschessigfliege

17.06.2019 | Rückstandsmonitoring

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat weitere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel KARATE ZEON (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) zur Bekämpfung der Kirschessigfliege an mehreren Kulturen erlassen.

Danach darf das Insektizid über die bestehende Zulassung hinaus im Zeitraum vom 12. Juni bis zum 9. Oktober 2019 an Süß- und Sauerkirschen sowie an Pfirsichen und Aprikosen zur Bekämpfung der Kirschessigfliege zum Einsatz kommen. Gemäß einer weiteren Notfallzulassung ist zudem die Anwendung von KARATE ZEON gegen Kirschessigfliegen an Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Renekloden zwischen dem 15. Juni und dem 12. Oktober 2019 zulässig.

Im April 2019 hatte das BVL bereits mehrere Notfallzulassungen für das Insektizid erteilt.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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